Physiotherapie / Krankengymnastik

In Deutschland hat der Begriff „Physiotherapie“ im Rahmen einer Novellierung der Berufsgesetze 1994 bundesweit den Begriff „Krankengymnastik“ abgelöst.

In der Krankengymnastik bzw. Physiotherapie werden zur Behandlung von Beschwerden Reize auf den Organismus ausgeübt. Solche Reize sind z. B. die Einwirkung von Wärme oder Kälte wie auch die Ausführung bestimmter aktiver oder passiver Bewegungen. Diese Reize, die dem Organismus bekannt sind, werden im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung bewusst und zielgerichtet eingesetzt. Reaktionen zum Bespiel auf Kälte steuert das Nervensystem. Muss dieses wiederholt auf denselben Reiz reagieren, wird sich im Verlauf der Behandlungen seine Reaktion verändern. Diese Veränderung stellt einen Behandlungserfolg dar.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner